Das Sicherungsverfahren HBCI-Chipkarte hat Ihnen und uns über viele Jahre treue Dienste geleistet, entspricht jedoch inzwischen nicht mehr den Sicherheitsempfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik. Aus diesem Grund haben wir das Sicherungsverfahren HBCI-Chipkarte zum 01.11.2021 abgekündigt.
Wenn Sie für Ihr Banking am Computer eine Finanz-Software nutzen, dann ist das neue Verfahren chipTAN-USB gut für Sie geeignet. Sie erstellen Signaturen einfach mit Ihrer Banking-Card und einem USB-Kartenleser am PC und genießen dabei hohe Sicherheit.
Für das pushTAN-Verfahren benötigen Sie die S-pushTAN-App. Die S-push-TAN App steht Ihnen im App Store von Apple oder im Google Play Store kostenlos zum Download zur Verfügung.
Bitte laden Sie die pushTAN-App bereits vor der Umstellung auf Ihr Smartphone, um die Kompatibilität Ihres Endgeräts sicherzustellen.
Die pushTAN-App ist nur für Geräte mit iOS und Android erhältlich. Mobile Endgeräte mit anderen Betriebssystemen (z. B. Windows Phone) werden nicht unterstützt.
Befolgen Sie vor der Umstellung bitte die folgenden Schritte:
Sollte Ihnen trotz der aktuellsten verfügbaren Betriebssystem-Version die App nicht angeboten werden, überprüfen Sie bitte, ob die technischen Mindestvoraussetzungen erfüllt sind:
Falls Ihr Gerät diese Voraussetzungen nicht erfüllt, können Sie das pushTAN-Verfahren nicht damit nutzen. Bitte nutzen Sie ein anderes mobiles Endgerät oder das chipTAN-Verfahren.
* Bitte beachten Sie: Aufgrund von Handelsbeschränkungen ist auf neueren Geräten des Huawei-Konzerns der Google Play Store und somit die s-puhTAN-App nicht verfügbar. Bitte weichen Sie in diesen Fällen, sofern vorhanden, auf ein kompatibles Endgerät aus, oder nutzen sie das chipTAN-Verfahren.
In diesen Fällen, muss der Registrierungsprozess neu durchlaufen werden. Klicken Sie dazu im Online Banking im Menü auf „pushTAN verwalten“ (Online-Banking/Service/PIN/TAN-Verwaltung) und folgen Sie den Anweisungen.
Vorab müssen Sie die S-pushTAN-App zurücksetzen:
Das pushTAN-Verfahren wird z.B. von SFIRM, StarMoney und StarMoneyBusiness unterstützt. Der Einsatz der neuesten Version wird empfohlen.
Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld beim Hersteller nach der Kompatibilität mit dem pushTAN-Verfahren, falls Sie ein anderes Softwareprodukt nutzen.
Sie können Ihr Online-Banking weiterhin wie gewohnt am PC (auch mit Einsatz einer Finanz-Software) nutzen.
Wenn Sie kein Smartphone haben, können Sie künftig das chipTAN-Verfahren nutzen.
Unsere Meinung: Der bessere Allrounder ist das chipTAN-QR-Verfahren. Auch die Ersteinrichtung geht damit erheblich einfacher von der Hand. Ohne Kabel, ohne Treiberinstallation, ohne Eingabe von Startcodes, jedoch auf vergleichbarem Sicherheitsniveau wie das chipTAN USB-Verfahren.
chipTAN USB ist im Handling der HBCI-Chipkarte ähnlich, die Ersteinrichtung jedoch mit deutlich höherem Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden.
Für alle, die unterwegs flexibel sein und trotzdem am Rechner lieber mit einem USB-Leser arbeiten wollen: Sie können ohne Weiteres zwischen den Geräten wechseln! Ein chipTAN QR-Leser UND ein chipTAN USB-Leser kosten zusammen nicht mehr als ein günstiges HBCI-Lesegerät.
Als Kontoinhaber oder Mit-Kontoinhaber können Sie im Verlauf der Freischaltung eine Sparkassencard (Debitkarte) anfordern.
Sie sind Bevollmächtigter? Bitte wenden sie sich zur Bestellung einer geeigneten Karte an Ihren Berater, oder nutzen Sie alternativ das pushTAN-Verfahren.
Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich, den TAN-Generator vor der Freischaltung zu bestellen, bzw. die Zuordnung der Karte erst bei Vorliegen des TAN-Generators zu starten.
Mögliche Ursachen für einen Fehlschlag des Freischaltungsprozesses des chipTAN-Verfahrens können sein:
Bitte wenden sie sich in diesen Fällen an Ihren Berater.
Ab dem Abkündigungstermin können Sie nicht mehr mit dem Sicherungsverfahren HBCI-Chipkarte arbeiten.
Sollte die Umstellung auf ein TAN-Verfahren an/nach diesem Datum nicht erledigt, bzw. nicht kurzfristig möglich sein, weil Sie die Zusendung einer SparkassenCard oder eines chipTAN-Lesegeräts abwarten müssen, sind Sie online nicht handlungsfähig.
Bitte stellen sie sicher, dass Sie mit ausreichend zeitlichem Vorlauf alle Maßnahmen zur Aktivierung Ihres TAN-Verfahrens ergreifen.
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