Mit der Echtzeitüberweisung, auch Instant Payment genannt, ist eine Überweisung innerhalb von Sekunden möglich. So wurde, nach der Umstellung auf das SEPA-Überweisungsverfahren, der bargeldlose Zahlungsverkehr in Europa weiter beschleunigt.
Ab dem 1. August 2018 können alle Online-Banking-Kunden zusätzlich die neue Echtzeitüberweisung in der Internet-Filiale und der S-App sowie per Online-Banking-Software für Überweisungen von ihren für Online-Banking freigeschalteten Girokonten nutzen. Bereits nach wenigen Sekunden ist eine Echtzeit-Überweisung auf dem Konto des Empfängers verfügbar – und zwar rund um die Uhr und an jedem Kalendertag, auch an Feiertagen und Wochenenden.
Als Kundin oder Kunde haben Sie die Wahl, welche Art der Überweisung Sie nutzen möchten: die Standard-Überweisung oder die Echtzeitüberweisung. Immer wenn Sie eine Überweisung beauftragen und die Empfängerin oder der Empfänger entsprechend erreichbar ist, wird Ihnen die Echtzeitüberweisung als schnelle Alternative angeboten – im Online- und Mobile-Banking; bei Wero erfolgt das automatisch. Die Echtzeitüberweisung kommt innerhalb weniger Sekunden bei der Empfängerin oder dem Empfänger an.
Bedingungen für den Überweisungsverkehr |
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Anlage: Erläuterung zur
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Weitere Informationen finden Sie im Preis- und Leistungsverzeichnis der OSPA.
Mit der neuen Instant Payment Verordnung werden Echtzeitüberweisungen in Europa standardisiert und vereinheitlicht. Hier die wichtigsten Punkte, die sich ab dem Oktober 2025 ändern:
Mit dieser Verordnung wird der Zahlungsverkehr für Sie schneller, sicherer und benutzerfreundlicher.
Um die neuen Anforderungen der EU-Verordnung aus April 2024 umzusetzen, haben wir unsere Überweisungsbedingungen angepasst sowie unser Preis- und Leistungsverzeichnis erweitert. Wichtig für Sie: Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für Sie.
Damit Sie künftig von den Vorteilen der Echtzeitüberweisungen profitieren und wir unsere
Geschäftsbeziehung weiterhin rechtssicher gestalten können, benötigen wir Ihre aktive Zustimmung.
Die Echtzeitüberweisung ist eine sekundenschnelle Euro-Überweisung innerhalb des SEPA-Raums. Dabei handelt
es sich um eine Weiterentwicklung der normalen SEPA-Überweisung. Die Echtzeitüberweisung ist optional und stellt ein zusätzliches Angebot Ihrer Sparkasse dar, das Sie je nach Situation nutzen können.
- Bei der Echtzeitüberweisung wird der Betrag innerhalb von wenigen Sekunden auf das Konto des Zahlungsempfangenden
übertragen. Die Standard-Überweisung benötigt für eine Einzelüberweisung in der Regel einen Werktag.
- Echtzeitüberweisungen können Sie an jedem Tag im Jahr, rund um die Uhr – auch an Sonn- und Feiertagen, tätigen. Die Standard-Überweisung ist an die Geschäftszeiten Ihrer Sparkasse gebunden.
- Bei einer Echtzeitüberweisung können Sie innerhalb von Sekunden erfahren, ob die Zahlung erfolgreich war oder nicht. Bei einer Standard-Überweisung kann es mehrere Tage dauern, bis Sie eine Rückbuchung erhalten.
Die Nutzung der Echtzeitüberweisung ist optional. Je nach Situation können Sie als Kundin oder Kunde entscheiden,
wann Sie eine Echtzeitüberweisung einer Standard- Überweisung vorziehen. Das kann sinnvoll sein, wenn Sie eine
Handwerkerrechnung sofort bezahlen wollen oder müssen (zum Beispiel Schlüssel-Notdienst), einen Online-Kauf sofort bezahlen möchten, um die Ware schneller zu erhalten, um Skonto-Vorteile zu nutzen oder eine vergessene Mahnung unverzüglich zu begleichen. Vielleicht möchten Sie einem Geburtstagskind ein Geldgeschenk zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt zukommen lassen. - Sie haben jetzt die Möglichkeit.
Die Verordnung verpflichtet Banken in der EU, Echtzeitüberweisungen rund um die Uhr anzubieten und innerhalb von weniger Sekunden abzuwickeln – ohne höhere Kosten als für herkömmliche SEPA-Überweisungen. Zur Umsetzung der EU-Verordnung war es notwendig, die Überweisungsbedingungen und das Preis- und Leistungsverzeichnis entsprechend zu aktualisieren. Wichtig für Sie: Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Die Preise für eine Echtzeit-Überweisung entnehmen Sie bitte dem Preis- und Leistungsverzeichnis Ihrer Sparkasse.
Da Banken Vertragsänderungen aufgrund des BGH-Urteils vom 27.04.2021 nicht mehr automatisch umsetzen dürfen, benötigen wir Ihre aktive Zustimmung. Dies ist notwendig, um die neuen Zahlungsbedingungen rechtskonform umzusetzen. - Ihre Zustimmung können Sie hier abgeben.
Über ospa.de/zustimmen können Sie bequem und schnell - entweder durch Verifizierung über Ihr Online-Banking oder alternativ mit Ihrer Sparkassen-Card - Ihre Zustimmung mit wenigen Klicks abgeben.
Neben der Nutzung unserer digitalen Wege, können Sie Ihre Zustimmung auch persönlich in einer unserer Filialen oder telefonisch unter 0381/643-0 (Mo. bis Fr. von 8.00 – 19.00 Uhr) bei uns abgeben.
Sollten Sie Ihre Zustimmung nicht rechtzeitig abgeben, können wir die gewohnte Nutzung Ihres Girokontos nach Oktober
2025, beispielsweise über die Durchführung von Überweisungsaufträgen, nicht weiter sicherstellen.
In der Umsatzanzeige Ihres Online-Bankings können Sie den aktuellen Status Ihrer Echtzeitüberweisung einsehen. Sie können sich auch direkt nach der Auftragsentgegennahme über den Status Ihrer Zahlung informieren – dazu klicken Sie auf den Info-Button zur Statusabfrage. Beachten Sie hierzu das Preis- und Leistungsverzeichnis.
Ab Oktober 2025 haben Sie die Möglichkeit sich unentgeltlich über die Ausführung Ihrer Echtzeitüberweisungen
benachrichtigen zu lassen, dafür ist es notwendig, dass Sie uns über unser digitales Formular: ospa.de/kommunikationsweg Ihre bevorzugte E-Mail Adresse mitteilen.
1 Der maximale Betrag kann durch vereinbarte Verfügungslimite zusätzlich begrenzt sein.
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