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Vorteile für alle

Extrageld von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber – das kriegen wir gemeinsam hin

LBS-Bausparen legt den Grundstein für eine Zukunft voller Möglichkeiten. Und mit Unterstützung von Ihrem arbeitgebenden Unternehmen können alle größere Sprünge machen. Erfahren Sie hier, wie andere bereits profitieren:

Ihr nächster Schritt

Jetzt die vermögens­wirksamen Leistungen sichern. Die Expertinnen und Experten der Sparkasse und der LBS unterstützen Sie gerne. Schließen Sie jetzt online einen LBS-Bausparvertrag ab oder vereinbaren Sie einen Termin.

LBS-Bausparen und vL

Vermögenswirksame Leistungen und LBS-Bausparen

Sichern Sie sich ganz einfach einen Finanz-Boost von bis zu 480 Euro jährlich für Ihr eigenes Zuhause – mit vermögens­wirksamen Leistungen von Ihrem arbeitgebenden Unternehmen. Diese können Sie auf einen LBS-Bausparvertrag einzahlen und so schnell Eigenkapital aufbauen. Hier erfahren Sie alles rund um die freiwilligen Zusatz­zahlungen von Ihrem arbeitgebenden Unternehmen und wie Sie mit der Arbeitnehmer­sparzulage vom Staat und weiteren Förderungen größere Sprünge machen können.

Ihre Vorteile

Ganz einfach Eigenkapital aufbauen

Jetzt für Ihr Zuhause vorsorgen geht ganz einfach: mit einem LBS-Bausparvertrag, auf den Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin jährlich bis zu 480 Euro vermögens­wirksame Leistungen einzahlen kann. Beschäftigte können zusätzlich die Arbeitnehmer­sparzulage1 vom Staat erhalten, wenn sie innerhalb bestimmter Einkommens­grenzen liegen.

Staatliche Förderungen1

Noch schneller Eigenkapital aufbauen? Weitere staatliche Förderungen – wie die Wohnungsbauprämie1 – machen es möglich. 

Zinssicherheit

Sichern Sie sich schon heute attraktive Zinsen für später und erfüllen Sie sich Ihren Wohntraum, egal was der Zins macht.

Schneller Eigenkapital aufbauen

So funktioniert Bausparen mit vermögenswirksamen Leistungen

Vermögens­wirksame Leistungen sind freiwillige Zahlungen von Ihrem arbeitgebenden Unternehmen, die Sie nutzen können, um schneller Eigen­kapital aufzubauen. Ob Ihr Unternehmen Sie beim Sparen unterstützt, erfahren Sie bei einem Gespräch mit ihm oder durch einen Blick in Ihren Tarifvertrag. Zahlt Ihr arbeitgebendes Unternehmen vermögens­wirksame Leistungen, können hier bis zu 480 Euro im Jahr  (40 Euro monatlich) auf Ihren LBS-Bausparvertrag eingezahlt werden. Das geht ganz einfach: Sie erhalten beim Abschluss Ihres Bauspar­vertrags ein Formular, das Sie Ihrem arbeitgebenden Unternehmen vorlegen. Im Rahmen Ihrer Gehaltsabrechnung erfolgen die Zahlungen dann direkt auf den Bausparvertrag. Zusätzlich können Sie durch weitere eigene Einzahlungen von der Wohnungsbau­prämie profitieren.

Der Ablauf von Bausparen im Detail: die drei Phasen
  • Ansparphase: Sie zahlen monatliche Sparraten ein, bis das vertraglich vereinbarte Mindest­guthaben angespart ist. Die vermögens­wirksamen Leistungen erhalten Sie während der Ansparphase. Dabei können Sie gegebenenfalls zusätzlich von der Arbeitnehmer­sparzulage für die vermögens­wirksamen Leistungen und der Wohnungsbau­prämie für weitere eigene Einzahlungen profitieren.
  • Zuteilung: Bevor Ihre Bausparsumme zugeteilt werden kann, werden neben dem Mindest­guthaben noch weitere Faktoren berücksichtigt: monatliche Sparraten, angefallene Zinsen, die Vertragslaufzeit.
  • Darlehens- und Tilgungsphase: Nach der Zuteilung Ihrer Bausparsumme (gespartes Guthaben inklusive angefallener Zinsen, Fördergelder und Bauspardarlehen) können Sie loslegen. Dann beginnen Sie, das Bauspardarlehen zu tilgen. Sondertilgungen sind dabei jederzeit möglich.
Über die LBS

LBS: die Zuhause-Möglichmacher​

Zuverlässig an Ihrer Seite​​

Auf die erfahrenen Finanzierungs- und Immobilienprofis der LBS können Sie sich immer verlassen.​

Volle Förderung​​

Die LBS kümmert sich um alles – inklusive der besten Förderung1. ​

Alles aus einer Hand​

Mit der Bausparkasse der Sparkassen haben Sie eine kompetente Ansprechstelle für alle Ihre Anliegen.​

1 Es gelten Förderungsvoraussetzungen. Für die staatlichen Förderungen mit Wohn-Riester ist der Abschluss eines zusätzlichen Bauspar­vertrages erforderlich. 

Staatliche Förderungen

Umfassende Vorteile sichern

Sichern Sie sich neben dem Finanz-Boost durch vermögens­wirksame Leistungen mit LBS-Bausparen einfach weitere Booster für die Eigenkapital­bildung durch umfassende staatliche Förderungen1.

Staatliche Förderungen

Wohnungsbauprämie1

Sie erhalten 10 Prozent Wohnungsbau­prämie1 vom Staat für Ihre eigenen Einzahlungen bis zu 700 Euro pro Jahr.

Arbeitnehmersparzulage1

Für die eingezahlten vermögens­wirksamen Leistungen Ihres arbeitgebenden Unternehmens erhalten Sie zusätzlich 9 Prozent Förderung vom Staat.

Die Wohnungsbauprämie im Detail

10 Prozent Wohnungsbauprämie1 auf eigene Einzahlungen

Jährlich Alleinstehende Verheiratete/Lebenspartner/ZV2
geförderte Sparleistung maximal 700 Euro 1.400 Euro
Förderbetrag maximal 70 Euro 140 Euro
Einkommensgrenzen3 35.000 Euro 70.000 Euro

1 Nach 7 Jahren Sparzeit kann die WoP einmalig frei verwendet werden, wenn die Person bei Vertrags­abschluss noch keine 25 Jahre alt ist. Einkommens­grenzen: 35.000 Euro Allein­stehende, 70.000 Euro Verheiratete/Lebenspartner/ZV. Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahres. Gültig ab dem Sparjahr 2021. Es gelten Förder­höchstbeträge und Verwendungs­regeln.

2 Verheiratete sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner nach dem Lebens­partnerschafts­gesetz bei Zusammenveranlagung bei der Einkommens­steuer

3 Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahres.

Die Arbeitnehmersparzulage im Detail

9 Prozent Arbeitnehmersparzulage auf maximal 470 Euro vL

Jährlich Alleinstehende Verheiratete/Lebenspartner/ZV3
geförderte Sparleistung maximal 470 Euro 940 Euro
Förderbetrag maximal  43 Euro 86 Euro
Einkommensgrenzen2 17.900 Euro 35.800 Euro

1 Es gelten Förderungsvoraussetzungen. Für die staatlichen Förderungen mit Wohn-Riester ist der Abschluss eines zusätzlichen Bauspar­vertrages erforderlich.

2 Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahres.

Verheiratete sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartner nach dem Lebens­partnerschafts­gesetz bei Zusammen­veranlagung bei der Einkommens­steuer

1 Es gelten Förderungsvoraussetzungen. Für die staatlichen Förderungen mit Wohn-Riester ist der Abschluss eines zusätzlichen Bauspar­vertrages erforderlich. 

FAQ
Was sind vermögenswirksame Leistungen (vL)?

Das Prinzip der vermögens­wirksamen Leistungen (vL) ist einfach: Vermögens­wirksame Leistungen sind ein freiwillig gezahltes Extrageld von Ihrem arbeitgebenden Unternehmen zu Ihrem Gehalt. Hier können bis zu 480 Euro im Jahr (40 Euro im Monat) auf Ihren LBS-Bausparvertrag eingezahlt werden. Somit sichern Sie sich den Finanz-Boost für Ihre späteren Wohnwünsche.

Wer erhält vermögenswirksame Leistungen?

Wenn Sie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, im öffentlichen Dienst beschäftigt oder in der Ausbildung sind, können Sie vermögens­wirksame Leistungen (vL) beantragen. Auch Teilzeit­beschäftigte, Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre (in einem Arbeitsverhältnis) können anteilig von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vermögens­wirksame Leistungen erhalten.

Wenn Sie neu im Job sind, haben Sie in der Regel nach der Probezeit einen Anspruch auf vermögens­wirksame Leistungen (vL). Am besten schauen Sie gleich in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag nach oder fragen in Ihrer Personalabteilung.

Was muss ich tun, um vermögenswirksame Leistungen zu bekommen?

Ganz einfach: Erfüllen Sie sich Ihren Wohntraum, indem Sie einen Bauspar­vertrag abschließen. Sie erhalten bei Vertrags­abschluss eine Bescheinigung (Antrag auf Überweisung vermögens­wirksamer Leistungen), die Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin vorlegen. Ihr arbeitgebendes Unternehmen zahlt dann die vermögens­wirksamen Leistungen direkt auf Ihren Bausparvertrag ein.

Wie hoch sind die vermögenswirksamen Leistungen?

Ihr arbeitgebendes Unternehmen zahlt vermögens­wirksame Leistungen bis zu 40 Euro monatlich zusätzlich zu Ihrem Gehalt. Das sind jährlich bis zu 480 Euro – ein echter Finanz-Boost zum Vermögensaufbau.

Auch wenn Ihr Betrieb die vermögens­wirksamen Leistungen nicht oder nicht in voller Höhe zahlt, gehen Ihnen die Vorteile der Sparzulage nicht verloren. Sie können die Beiträge aus Ihrem Gehalt selbst zahlen.

Voraussetzung: Die Beiträge werden direkt von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber auf Ihren Bausparvertrag eingezahlt.

Wie werden Sie vom Staat gefördert?

Noch schneller können Sie Eigenkapital fürs eigene Zuhause aufbauen, wenn Sie einen Anspruch auf Arbeitnehmer­sparzulage haben. Dies hängt von der Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens ab.

Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?

Ihre monatlichen Spar­beträge von 40 Euro werden mit neun Prozent Arbeitnehmersparzulage auf maximal 470 Euro Spar­summe pro Jahr gefördert. Mit diesem Sparbetrag sichern Sie sich den maximalen Förderbetrag von 43 Euro im Jahr.

Wie beantrage ich die Arbeitnehmersparzulage?

Die Gewährung der Arbeitnehmer­sparzulage setzt seit 2017 eine elektronische Vermögens­bildungs­bescheinigung voraus. Hierfür willigen Sie gegenüber der LBS in die elektronische Übermittlung ein. Die LBS übermittelt dann die elektronische Vermögens­bildungs­be­scheinigung bis zum 28.2. des folgenden Kalenderjahres an das Finanzamt. Mit Ihrer Steuer­er­klä­rung beantragen Sie die Arbeitnehmer­sparzulage beim Finanzamt.

Kann ich meine vermögenswirksamen Leistungen auch nutzen, um meinen Immobilienkredit zu tilgen?

Sie können die vermögens­wirksamen Leistungen auch auf einen laufenden Immobilien­kredit einzahlen und so Zinsen sparen.

Voraussetzung für die Arbeitnehmer­sparzulage:

  • Ihr arbeitgebender Betrieb zahlt die vermögens­wirksamen Leistungen direkt auf Ihren Vertrag ein.
  • Sie wohnen selbst in der Immobilie.
  • Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt innerhalb der aktuell gültigen Einkommens­grenzen.

Darf's noch etwas mehr sein?

Wohnungs­bauprämie1 und die Arbeitnehmer­sparzulage1 sind weitere Booster für Ihren Eigenkapital­aufbau. Sichern Sie sich jetzt gemeinsam mit den Expertinnen und Experten der LBS und der Sparkasse die vermögens­wirksamen Leistungen.

1 Es gelten Förderungsvoraussetzungen. Für die staatlichen Förderungen mit Wohn-Riester ist der Abschluss eines zusätzlichen Bauspar­vertrages erforderlich. 

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