Elektronisches Postfach / Einstellungen
In den Einstellungen können Sie Löschregeln für das maschinelle Aufräumen Ihres Elektronischen Postfachs hinterlegen, E-Mail-Adressen für die Benachrichtigung neuer Nachrichten erfassen, Kontoauszüge für das Elektronische Postfach aktivieren, den Erstellrhythmus der Kontoauszüge ändern und Zweitschriften von Kontoauszügen anfordern.
Hier sehen Sie die von Ihnen gewählten Löschregeln zum Elektronischen Postfach. Möchten Sie, dass sich Ihr Postfach selbst aufräumt, können Sie über den Link "Löschregeln" bearbeiten, neue Löschregeln hinterlegen oder bereits angelegte ändern.
Möchten Sie benachrichtigt werden, wenn Sie in Ihrem Elektronischen Postfach eine neue Nachricht erhalten, geben Sie bitte nach Klick auf das Symbol für "Neue E-Mail hinterlegen" Ihre aktuelle E-Mail-Adresse ein. Im Abschnitt "E-Mail-Adressen" sind alle Ihre Adressen aufgelistet. Mit den Symbolen für "E-Mail-Adresse bearbeiten" und "E-Mail-Adresse löschen" ändern oder löschen Sie ältere Einträge.
Hier sind alle Konten aufgeführt, die für das Elektronische Postfach freigeschaltet sind oder freigeschaltet werden können. In der Randspalte werden Ihnen pro Konto Klick-Symbole angeboten.
Mit dem Symbol für "Bearbeiten" ändern Sie den Rhythmus zur Erstellung der Kontoauszüge zum jeweiligen Konto. Klicken Sie auf das Symbol für "Abmelden", können Sie das jeweilige Konto vom Elektronischen Postfach abmelden.
Ein noch nicht für das Elektronische Postfach freigeschaltetes Konto melden Sie über "Freischalten" für Ihr Elektronisches Postfach an.
Hier ändern Sie den Erstellrhythmus der Kontoauszüge für eines Ihrer Konten ohne sich autorisieren zu müssen.
Lassen Sie sich mit der Funktion "Zweitschriften" Ihre bereits am Kontoauszugs-Drucker oder im Online-Banking erstellten Kontoauszüge in Ihrem Elektronischen Postfach zeigen. Diese Kontoauszüge können Sie dann auch auf Ihrem Rechner speichern.
Wenn Sie zum Beispiel für Firmen- oder Vereinskonten einen Kontoauszug brauchen, klären Sie bitte vorher, ob Ihr Finanzamt den elektronischen Kontoauszug steuerrechtlich anerkennt.
Wünschen Sie einen elektronischen Kontoauszug, der weder in Ihrem Elektronischen Postfach liegt, noch hier zur Wahl steht, wenden Sie sich bitte an Ihre Sparkasse.