Menschen planen gern und treffen Vorsorge für verschiedene Situationen. An die Vorsorge für das Lebensende wird dabei meist nicht gedacht.
Doch gerade, wenn ein geliebter Mensch geht, kommen neben der Trauer auch eine Menge organisatorischer Aufwand auf Familie und Freunde zu. Die Planung einer Beerdigung ist nicht nur emotional herausfordernd, sondern auch mit vielen Entscheidungen und hohen Kosten verbunden. Mit dem Aktivplan Nachlass übernehmen Sie Verantwortung in eigener Sache und entlasten Ihre Lieben.
Ihre Vorteile im Überblick
Quelle: *Statista 2024
Der Aktivplan Nachlass ist für jeden geeignet, der seine Angehörigen finanziell absichern möchte.
Mit dem Aktivplan Nachlass können Sie Ihren Liebsten über Lebzeiten hinaus zur Seite stehen. Ab einem Einmalbeitrag von 5.000 Euro können Sie Ihre Angehörigen absichern, um einen Abschied nach Ihren Vorstellungen zu gestalten.
Ohne Gesundheitsprüfung abschließbar vom 40. bis zum 85. Lebensjahr.
Nach einer Wartezeit von zwei Jahren nach Vertragsabschluss zahlt die neue leben als Todesfallleistung
Bei Tod innerhalb der Wartezeit erhalten Sie den Rückkaufswert. Einen Stornoabzug nimmt die neue leben in diesem Fall nicht.
Sie können Ihre individuelle Anlagestrategie wählen, der Aktivplan Nachlass bietet einen Mix aus konventioneller und fondsgebundener Anlage an. Der Sparbeitrag kann entweder zu 100 Prozent konventionell angelegt werden oder auf einen konventionellen und einen fondsgebundenen Anteil aufgeteilt werden. Bei Aufteilung gilt für die Teile (ganzzahliger Prozentsatz): mindestens 10 Prozent und höchstens 90 Prozent. Es kann während der Laufzeit aus dem fondsgebundenen Teil in die konventionelle Anlage umgeschichtet werden.
Das Portfolio des Aktivplan Nachlass umfasst eine umfangreiche Fondspalette. Auch ETFs können ausgewählt werden. Dabei werden verschiedene thematische Schwerpunkte und Anlageklassen abgedeckt (Aktienfonds, Rentenfonds, Geldmarktfonds).
Die Umschichtung der Fonds ist 24-mal innerhalb von 12 Monaten kostenfrei möglich.
Einkommensteuerfreie Leistung an die Begünstigten im Todesfall. Gegebenenfalls fällt eine Erbschaftssteuer an, wenn die Todesfallsumme höher ist als der gesetzliche Freibetrag. Entnahmen von Teilbeträgen unterliegen mit den darin enthaltenen Erträgen der Einkommensteuer.
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