Emittenten-/Bonitätsrisiko: Anleger sind dem Risiko der Insolvenz, das heißt einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der OstseeSparkasse Rostock ausgesetzt. Die Bankenaufsicht hat zusätzlich auch außerhalb der Insolvenz, insbesondere im Falle einer deutlich verschlechterten Finanzlage der OstseeSparkasse Rostock, weitgehende Eingriffsbefugnisse. Im Fall einer Krise der OstseeSparkasse Rostock sind die zuständigen Aufsichtsbehörden auch außerhalb einer Insolvenz berechtigt, schwerwiegende Maßnahmen zu ergreifen, die zu Lasten des Anlegers gehen können. Dabei können auf Anordnung der zuständigen Aufsichtsbehörden u. a. Zinszahlungen und die Rückzahlung am Laufzeitende teilweise oder vollständig entfallen. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich. |
Risiko der Nachrangabrede: Die Schuldverschreibung enthält eine Nachrangabrede. Im Fall der Insolvenz oder Liquidation der OstseeSparkasse Rostock werden zuerst die Ansprüche der vorrangigen Gläubiger – das sind Gläubiger, die keine Nachrangabrede vereinbart haben – bedient. Der Anleger ist damit gegenüber vorrangigen Gläubigern einem höheren, bis zum Totalverlust gehenden Risiko ausgesetzt. Eine Aufrechnung des Rückerstattungsanspruches aus der Schuldverschreibung durch den Kunden gegen Forderungen der OstseeSparkasse Rostock ist ausgeschlossen. |
Liquiditätsrisiko: Der Anleger trägt das Risiko, dass bei dieser Schuldverschreibung überhaupt kein oder kaum Handel stattfindet. Deshalb kann die Schuldverschreibung entweder gar nicht oder nur mit größeren Preisabschlägen veräußert werden. |
Kündigungs- und Wiederanlagerisiko: Die OstseeSparkasse Rostock kann diese Schuldverschreibung nach vorheriger Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde außerordentlich kündigen. Der Anleger trägt das Risiko, dass die OstseeSparkasse Rostock ihr Kündigungsrecht zu einem für den Anleger ungünstigen Zeitpunkt ausübt und der Ertrag der Kapitalanlage geringer ausfällt als erwartet. Zudem besteht das Risiko, dass der Anleger den Betrag nur zu schlechteren Bedingungen wieder anlegen kann. |
Stand: 28.12.2020 |