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15 Jahre Laufzeit

15 Jahre Laufzeit

Schätzen Sie attraktive Zinsen? Dann ist der Sparkassen-Kapitalbrief mit Nachrangabrede vielleicht das Richtige für Sie: ab 50.000 Euro sichern Sie sich für 15 Jahre einen überdurchschnittlichen, attraktiven Zinssatz.

Konditionen des OSPA-Kapitalbriefes mit Nachrangabrede:

Mindeststückelung 50.000 Euro
Fälligkeit 15 Jahre
Zinssatz

1. bis 10. Jahr 3,00 % p. a.

11. Jahr 3,50 % p. a.

12. Jahr 4,00 % p. a.

13. Jahr 4,50 % p. a.

14. Jahr 5,00 % p. a.

15. Jahr 5,50 % p. a.

Wichtige Hinweise zum Sparkassenkapitalbrief mit Nachrangabrede

Ihre Chancen

  • In einem persönlichen Gespräch erarbeiten wir gemeinsam Ihre individuelle und passende Anlagestruktur
  • Attraktiver, steigender Zinssatz bis zu 5,50% p.a.
  • Ab 50.000 Euro Mindeststückelung
  • Jährliche Zinsgutschrift auf Ihr Verrechnungskonto
  • Kein Kursrisiko
  • Ohne Kosten

Beispiel

Anlagesumme 50.000 Euro
Laufzeit 15 Jahre
Rendite 3,50%
Gesamt-Zinsen 26.250,00 Euro
Ablaufguthaben 50.000,00 Euro

Ihre Risiken

Nachrangabrede: Das auf den Sparkassenkapitalbrief eingezahlte Kapital wird im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Sparkasse oder der Liquidation der Sparkasse erst ausgezahlt, nachdem die Forderungen aller nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt wurden. Es besteht die Gefahr des Zinsausfalls, sowie die Gefahr des Kapitalverlustes bis hin zum Totalverlust. Eine Übersicht über die Haftungsreihenfolge der verschiedenen Investitionen ist auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung abrufbar (https://www.bafin.de/dok/7991302). Eine Aufrechnung des Rückerstattungsanspruches aus dem Sparkassenkapitalbrief durch den Gläubiger gegen Forderungen der Sparkasse ist ausgeschlossen. Der Sparkassenkapitalbrief ist während der Laufzeit unkündbar, er kann nicht verkauft, übertragen oder vorzeitig zurückgegeben werden. Die Sparkasse kann den Sparkassenkapitalbrief nach vorheriger Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde außerordentlich kündigen.  Der  Sparkassenkapitalbrief stellt bankaufsichtsrechtlich Eigenmittel (Ergänzungskapital) dar. Forderungen mit Eigenkapital- / Eigenmittelcharakter, insbes. gemäß Randnr. 41, 44 der Mitteilung der EU-Kommission 2013/C 216/01 vom 30. Juli 2013 („Bankenmitteilung“), fallen nicht unter die Einlagensicherung und die Institutssicherung des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe.

10 Jahre Laufzeit

10 Jahre Laufzeit

Schätzen Sie attraktive Zinsen? Dann ist der Sparkassen-Kapitalbrief mit Nachrangabrede vielleicht das Richtige für Sie: ab 50.000 Euro sichern Sie sich für 10 Jahre einen überdurchschnittlichen, attraktiven Zinssatz.

Konditionen des OSPA-Kapitalbriefes mit Nachrangabrede:

Mindeststückelung 50.000 Euro
Fälligkeit 10 Jahre
Zinssatz  3,00% p.a.

Chancen und Risiken

Ihre Chancen

  • Attraktiver Zinssatz
  • ab 50.000 Euro Mindeststückelung
  • Kein Kursrisiko
  • Ohne Gebühren 

Ihre Risiken

Nachrangabrede: Das auf den Sparkassenkapitalbrief eingezahlte Kapital wird im Fall des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Sparkasse oder der Liquidation der Sparkasse erst ausgezahlt, nachdem die Forderungen aller nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt wurden. Es besteht die Gefahr des Zinsausfalls, sowie die Gefahr des Kapitalverlustes bis hin zum Totalverlust. Eine Übersicht über die Haftungsreihenfolge der verschiedenen Investitionen ist auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung abrufbar (https://www.bafin.de/dok/7991302). Eine Aufrechnung des Rückerstattungsanspruches aus dem Sparkassenkapitalbrief durch den Gläubiger gegen Forderungen der Sparkasse ist ausgeschlossen. Der Sparkassenkapitalbrief ist während der Laufzeit unkündbar, er kann nicht verkauft, übertragen oder vorzeitig zurückgegeben werden. Die Sparkasse kann den Sparkassenkapitalbrief nach vorheriger Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde außerordentlich kündigen.  Der  Sparkassenkapitalbrief stellt bankaufsichtsrechtlich Eigenmittel (Ergänzungskapital) dar. Forderungen mit Eigenkapital- / Eigenmittelcharakter, insbes. gemäß Randnr. 41, 44 der Mitteilung der EU-Kommission 2013/C 216/01 vom 30. Juli 2013 („Bankenmitteilung“), fallen nicht unter die Einlagensicherung und die Institutssicherung des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe.

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