Sie wurden von der OstseeSparkasse Rostock aus den Mitteln des PS-Zweckertrags gefördert und haben im Verwendungszweck der Überweisung folgenden Hinweis bekommen? "Empfangsbeleg unter www.ospa.de/ps"
Dann benötigen wir von Ihrem Verein keine übliche Spendenbescheinigung, sondern eine Empfangsbescheinigung. Diese Empfangsbescheinigung ist speziell für Förderungen aus der PS-Lotterie konzipiert. Eine zusätzliche Spendenbescheinigung ist nicht notwendig!
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen der Empfangsbescheinigung, dass die Mittel,
die Sie erhalten haben, immer aus dem PS-Zweckertrag des zurückliegenden Halbjahres genommen werden.
Für erhaltene Förderungen, die im 1. Halbjahr 2019 ausgezahlt wurden, finden Sie hier die Empfangsbescheinigung.