Egal ob Display- oder Wasserschaden. Mit dem S-Mobilgeräteschutz erhalten Sie den Schaden bis zu einem Gegenwert von 2.000 € ersetzt. Selbstverständlich reparieren wir gerne, wenn möglich, den Schaden an dem Endgerät. Ihr Selbstbehalt beträgt lediglich 50€.
Das Entwenden eines Endgerätes ist an sich aufgrund des Datenverlustes schon sehr ärgerlich. Um so wichtiger ist es uns, dass wir Ihnen Ihr Gerät ersetzen können. Ihr Selbstbehalt beträgt lediglich 100 €.
Sollten in Folge eines (Einbruch-) Diebstahls unberechtigte Gespräche über Ihr Endgerät durchgeführt werden in Ihrem Namen, übernehmen wir die Kosten bis zu einem Schaden von 50 €.
Wir danken Ihnen für die Wahl des OSPAgiro Horizont und übernehmen für Sie die Kosten der Absicherung von bis zu 2 Endgeräten im Gegenwert von 8,10 € je Monat.
Über unsere Vorteilswelt haben Sie die Möglichkeit bei den Modellen OSPAgiro Hafen und Heimat den S-Mobilgeräteschutz für Ihre Endgeräte hinzuzubuchen.
Die Leistung ist begrenzt auf:
Damit wir Ihnen schnell helfen können:
Es können Smartphones, Smartwatches, Tablets oder Notebooks versichert werden. Auch generalüberholte (refurbished) Geräte können versichert werden, sofern sie bei der Registrierung weniger als vier Jahre alt sind.
Ja. Versicherungsschutz besteht nur für erfolgreich registrierte Geräte. Der Versicherungsschutz beginnt nach Ablauf einer Wartezeit von einem Monat nach erfolgreicher Registrierung.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Die Schadenregulierung erfolgt in Deutschland.
Der S-Mobilgeräteschutz übernimmt im versicherten Schadenfall die Reparatur oder – wenn diese nicht möglich oder wirtschaftlich sinnvoll ist – den Ersatz des Gerätes. Versicherungsschutz besteht außerdem bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Es gilt ein Selbstbehalt von 50 Euro je Schadenfall. Insgesamt sind maximal zwei Versicherungsfälle pro Kalenderjahr versichert.
Ja. Wird ein registriertes Gerät älter als vier Jahre oder möchten Sie ein anderes Gerät versichern, können Sie ein anderes geeignetes Gerät registrieren, sofern es die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz erfüllt.
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