Sie möchten sich einen besonderen Wunsch erfüllen, Ihre Pflegekosten absichern, Ihre Immobilie altersgerecht modernisieren oder Ihren Lebensstandard auch im Alter sichern? Mit der OSPA ImmobilienRente können Sie Ihre Immobilie nutzen, um sich ein zusätzliches Einkommen zu sichern und gleichzeitig in Ihrem Zuhause zu bleiben.
Mit der Bewilligung der OSPA ImmobilienRente erhalten Sie von uns ein Darlehen. Sie können wählen, wie Sie den Betrag erhalten möchten: als Einmalzahlung oder in Form einer monatlichen Rente*. Sie können weiter in Ihrem Haus leben - lebenslang. Das Darlehen wird durch den Verkauf der Immobilie (durch die OstseeSparkasse Rostock oder Ihre Erben) zurückgezahlt.
*maximal bis zu zehn Jahren
1. Persönliches Beratungsgespräch
Sie vereinbaren einen Termin mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater bei der OstseeSparkasse Rostock. In einem vertraulichen Gespräch klären wir Ihre Wünsche, Ziele und prüfen, ob die OSPA Immobilien Rente für Sie infrage kommt.
2. Immobilienbewertung durch die Sparkasse
Wir bewerten Ihre Immobilie objektiv und marktgerecht. Auf Basis dieser Bewertung berechnen wir den möglichen Auszahlungsbetrag – entweder als Einmalzahlung oder als monatliche Leibrente.
3. Auszahlung nach Wunsch
Sie wählen, wie Sie den Betrag erhalten möchten:
Nach Vertragsabschluss genießen Sie Ihre gewohnte Umgebung und erhalten finanzielle Mittel zur freien Verfügung.
Fragen und Antworten
Bei der Immobilienrente per Umkehrhypothek verkaufen Sie
Ihre Immobilie nicht, sondern beleihen diese. Im Gegenzug erhalten Sie ein Darlehen, das als Einmalbetrag oder monatliche Rate ausgezahlt wird.
Ja, Sie bleiben Eigentümer Ihrer Immobilie und beleihen
diese lediglich.
Sie wählen zwischen einer Einmalzahlung oder einer monatlichen Rate*.
Bei der OSPA ImmobilienRente erfolgt kein Verkauf Ihrer
Immobilie – Sie bleiben Eigentümer.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer ab 65 Jahren, die ihre Immobilie nutzen möchten, um Pflege, Umbauten oder Wünsche zu finanzieren.
Während der Laufzeit zahlen Sie weder Zinsen noch Tilgung. Die OSPA ImmobilienRente wird grundsätzlich aus dem Verkaufserlös der Immobilie zurückgezahlt, wenn der Eigentümer gestorben oder aus der Immobilie ausgezogen ist. Verbleibt ein Erlös, geht dieser an Sie oder Ihre Erben.
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