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Fragen und Antworten 

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Finden Sie hier die passenden Antworten auf Ihre Fragen. 

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Welche Projekte fördert die OSPA-Stiftung?
  • Kunst
  • Kultur
  • Sport
  • Natur-, Landschafts- und Umweltschutz
  • Forschung soziale Projekte
  • Kinder- und Jugendförderung

Weitere Informationen finden Sie in der Satzung der OSPA-Stiftung.

Gibt es Projekte/Vorhaben, die die OSPA-Stiftung grundsätzlich nicht fördert?

Die OSPA-Stiftung fördert keine Vorhaben, die außerhalb der Hansestadt Rostock und des Landkreises Rostock realisiert werden. Üblicherweise werden keine Förderungen für Personal-/Honorarkosten vorgenommen. Zudem werden zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnene Vorhaben nicht unterstützt.

Worauf wird bei der OSPA-Stiftung hinsichtlich der Anträge Wert gelegt?

Folgende Aspekte werden aus Sicht der OSPA-Stiftung als positiv gewertet (wobei eine strenge Orientierung an diese Kriterien selbstverständlich keine „Garantie“ auf eine Förderung darstellt):

  • Nachhaltigkeit des Projekts 
  • klar abgegrenzte Projekte 
  • möglichst viele Personen sollten in den Genuss der Förderung kommen 
  • Reichweite/Strahlkraft des Projekts 
  • Eigenleistungen des Antragstellers (Geldleistungen und Sachleistungen)
  • aussagefähige Unterlagen zum Projekt sowie Erläuterungen, die den Antrag ergänzen

Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge zeitnah bearbeitet werden können.

Mein Projekt läuft über mehrere Jahre. Kann ich trotzdem einen Antrag stellen?

Ja, die OSPA-Stiftung fördert grundsätzlich auch mehrjährige Projekte.

In welchen regionalen Grenzen fördert die OSPA-Stiftung?

Projekte werden ausschließlich im Geschäftsgebiet der OstseeSparkasse Rostock gefördert. Das heißt, innerhalb der Hansestadt Rostock und des Landkreises Rostock.

Wo kann ich meinen Antrag abgeben?

Bitte reichen Sie Ihren Antrag über Ihren Berater der OSPA ein. Sollten Sie bzw. Ihr Verein  noch kein Kunde der OSPA sein, können Sie uns den Antrag auch per E-Mail oder per Post zusenden.

Gibt es betragsmäßige Grenzen für eine Antragstellung?

Obergrenzen gibt es nicht. Bitte berücksichtigen  Sie aber, dass die Stiftung viele gute Ideen  fördern möchte. Jährlich stehen  der Stiftung rund 250.000 Euro für Projekte zur Verfügung.

Wie erfolgt das Entscheidungsverfahren in der OSPA-Stiftung?

Der Stiftungsvorstand tagt unregelmäßig, mindestens jedoch vier Mal im Jahr. Er entscheidet über alle Spendenanträge bis zu einem Gesamtvolumen von jeweils maximal 5.000 Euro. Fristen sind hier nicht zu beachten. Betragsmäßig darüber hinausgehende Anträge werden durch das Kuratorium der OSPA-Stiftung entschieden. Das Kuratorium tagt in aller Regel zwei Mal im Jahr (im Frühjahr und im Herbst). Anträge, die durch das Kuratorium zu entscheiden sind, sind spätestens bis zum 28. Februar bzw. 30. September eines Jahres an die OSPA-Stiftung zu stellen.

Wann wird über meinen Antrag entschieden?

Beantragen Sie eine Förderung in Höhe von bis zu 5.000 Euro, entscheidet der Stiftungsvorstand über Ihren Antrag. Der Vorstand tagt mindestens vier Mal im Jahr – in Abhängigkeit des Antragseingangs. Fristen bestehen daher nicht. Beantragen Sie eine Fördersumme größer als 5.000 Euro, entscheidet das Kuratorium der OSPA-Stiftung. Das Kuratorium tagt zwei Mal im Jahr, jeweils im Frühjahr und im Herbst. Anträge, die durch das Kuratorium zu entscheiden sind, sind spätestens bis zum 28. Februar bzw. 30. September eines Jahres an die OSPA-Stiftung zu stellen.

Erhalte ich einen Zwischenbescheid? Und, ist es sinnvoll, sich in der Zwischenzeit (telefonisch) nach dem Stand der Dinge zu erkundigen?

Einen Zwischenbescheid versendet die OSPA-Stiftung nicht. Wir unterrichten Sie schriftlich, wie über Ihren Antrag entschieden wurde.

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