Weitere Informationen finden Sie in der Satzung der OSPA-Stiftung.
Die OSPA-Stiftung fördert keine Vorhaben, die außerhalb der Hansestadt Rostock und des Landkreises Rostock realisiert werden. Üblicherweise werden keine Förderungen für Personal-/Honorarkosten vorgenommen. Zudem werden zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnene Vorhaben nicht unterstützt.
Folgende Aspekte werden aus Sicht der OSPA-Stiftung als positiv gewertet (wobei eine strenge Orientierung an diese Kriterien selbstverständlich keine „Garantie“ auf eine Förderung darstellt):
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge zeitnah bearbeitet werden können.
Ja, die OSPA-Stiftung fördert grundsätzlich auch mehrjährige Projekte.
Projekte werden ausschließlich im Geschäftsgebiet der OstseeSparkasse Rostock gefördert. Das heißt, innerhalb der Hansestadt Rostock und des Landkreises Rostock.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag über Ihren Berater der OSPA ein. Sollten Sie bzw. Ihr Verein noch kein Kunde der OSPA sein, können Sie uns den Antrag auch per E-Mail oder per Post zusenden.
Obergrenzen gibt es nicht. Bitte berücksichtigen Sie aber, dass die Stiftung viele gute Ideen fördern möchte. Jährlich stehen der Stiftung rund 250.000 Euro für Projekte zur Verfügung.
Der Stiftungsvorstand tagt unregelmäßig, mindestens jedoch vier Mal im Jahr. Er entscheidet über alle Spendenanträge bis zu einem Gesamtvolumen von jeweils maximal 5.000 Euro. Fristen sind hier nicht zu beachten. Betragsmäßig darüber hinausgehende Anträge werden durch das Kuratorium der OSPA-Stiftung entschieden. Das Kuratorium tagt in aller Regel zwei Mal im Jahr (im Frühjahr und im Herbst). Anträge, die durch das Kuratorium zu entscheiden sind, sind spätestens bis zum 28. Februar bzw. 30. September eines Jahres an die OSPA-Stiftung zu stellen.
Beantragen Sie eine Förderung in Höhe von bis zu 5.000 Euro, entscheidet der Stiftungsvorstand über Ihren Antrag. Der Vorstand tagt mindestens vier Mal im Jahr – in Abhängigkeit des Antragseingangs. Fristen bestehen daher nicht. Beantragen Sie eine Fördersumme größer als 5.000 Euro, entscheidet das Kuratorium der OSPA-Stiftung. Das Kuratorium tagt zwei Mal im Jahr, jeweils im Frühjahr und im Herbst. Anträge, die durch das Kuratorium zu entscheiden sind, sind spätestens bis zum 28. Februar bzw. 30. September eines Jahres an die OSPA-Stiftung zu stellen.
Einen Zwischenbescheid versendet die OSPA-Stiftung nicht. Wir unterrichten Sie schriftlich, wie über Ihren Antrag entschieden wurde.
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Sie wissen Ihre Online-Banking-PIN (Kennwort) nicht mehr bzw. möchten diese zurücksetzen? |
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