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Regelungen für Gewinnspiele

Hiermit informiert Ihre Sparkasse über die allgemein geltenden Regelungen für Gewinnspiele, die Ihre Sparkasse in den sozialen Netzwerken durchführt. Die konkreten Teilnahmebedingungen werden im Beitrag, der im sozialen Netzwerk veröffentlicht wird, kommuniziert.

1. Wer ist der Veranstalter des Gewinnspiels und für den rechtmäßigen Ablauf verantwortlich?

Veranstalter:
OstseeSparkasse Rostock
Am Vögenteich 23
18057 Rostock

Sie erreichen unser Social Media Team unter der E-Mail: socialmedia@ospa.de

Werden soziale Netzwerke zur Durchführung eines Gewinnspiels genutzt, sind die Betreiber dieser sozialen Netzwerke vollständig freizustellen. Sie stehen in keiner Verbindung zu dem Gewinnspiel. Ihre Sparkasse ist für den rechtmäßigen Ablauf verantwortlich.

2. Wer ist teilnahmeberechtigt?

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben und von einem in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Standort teilnehmen.

3. Wie kann am Gewinnspiel teilgenommen werden?

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Um an der Verlosung teilzunehmen, müssen die im Beitrag, der im sozialen Netzwerk veröffentlicht wird, konkret genannten Voraussetzungen erfüllt werden (z.B. ein rechtskonformer Kommentar oder ein selbsterstelltes Bild).

4. In welchem Zeitraum findet das Gewinnspiel statt?

Beginn des Gewinnspiels ist mit Veröffentlichung des Beitrags im sozialen Netzwerk. Der Teilnahmeschluss wird im Rahmen des Gewinnspiels mitgeteilt.

5. Was gibt es zu gewinnen?

Eine genaue Beschreibung des Gewinns wird in dem Beitrag, der im sozialen Netzwerk veröffentlicht wird, kommuniziert. Eine Auszahlung des Gewinnwertes in Geld oder ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen.

6. Wie werden die Gewinner ermittelt?

Unter allen Teilnehmern, welche die im Beitrag, der im sozialen Netzwerk veröffentlicht wird, konkret genannten Voraussetzungen erfüllt haben, erfolgt die Ermittlung der Gewinner per Losentscheid oder Jury-Voting. Der genaue Ermittlungsweg der Gewinner wird jeweils im Beitrag, der im sozialen Netzwerk veröffentlicht wird, konkret genannt.

7. Wie werden die Gewinner benachrichtigt?

Ihre Sparkasse kontaktiert die Gewinner in einer privaten Nachricht über das soziale Netzwerk, in dem das Gewinnspiel durchgeführt wird. Seitens Ihrer Sparkasse werden nach Beendigung des Gewinnspiels oder des Wettbewerbs die Daten gelöscht.

8. Gewinnannahme

Der Gewinner hat nach Mitteilung des Gewinns 72 Stunden Zeit, die Annahme des Gewinns gegenüber der Sparkasse zu erklären. Sollte innerhalb dieser Zeit keine Nachricht bei Ihrer Sparkasse eingehen, wird ein neuer Gewinner ermittelt.

9. Wie gelangt der Preis zum Gewinner?

Wird der Preis auf dem Postweg zugestellt, benötigt Ihre Sparkasse zur Gewinnausschüttung Namen, Vornamen und postalische Anschrift der Gewinner. Zur Erhebung dieser personenbezogenen Daten wird Ihre Sparkasse die Gewinner in einer privaten Nachricht über das soziale Netzwerk, in dem der Beitrag veröffentlicht wird, kontaktieren.

Über die Verarbeitung personenbezogener Daten in den sozialen Netzwerken informiert Ihre Sparkasse ausführlich auf https://www.ospa.de/de/home/misc/datenschutz-social-media.html

Wenn der Preis aus irgendwelchen Gründen nicht (rechtzeitig) geliefert wird, ist Ihre Sparkasse von jeder Haftung freigestellt. Selbstabholer-Preise werden als solche im Beitrag, der im sozialen Netzwerk veröffentlicht wird, kommuniziert.

10. Welchem anwendbaren Recht unterliegt das Gewinnspiel?

Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahme- und Durchführungsbedingungen hiervon unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, nichtige oder unwirksame Bestimmungen durch eine Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt, wenn sich bei der Durchführung dieser Bedingungen ergänzungsbedürftige Lücken zeigen.

11. Welches Recht behält sich Ihre Sparkasse vor?

Ihre Sparkasse behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder teilweise, ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern, einzustellen oder auszusetzen, falls unvorhergesehene Umstände eintreten. Zu diesen Umständen zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Auftreten eines Computervirus, eines Programmfehlers, nicht autorisiertes Eingreifen Dritter, oder mechanische oder technische Probleme, die außerhalb der Kontrolle und Einflussmöglichkeit Ihres Veranstalters liegen. Jeder Teilnehmer trägt mit Teilnahme am Gewinnspiel dafür Sorge, über die jeweils notwendigen Rechte zu verfügen und Rechte Dritter nicht zu verletzen. Rechte Dritter im Sinne dieser Vereinbarung sind auch solche Rechte, deren Wahrnehmung Verwertungsgesellschaften, wie z.B. d er GEMA, übertragen sind. Zu diesen Rechten zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich Verwertungs --, Urheber --, Leistungsschutzrechte sowie die entsprechenden Nutzungsrechte. Für die Verletzung entsprechender Rechte etwaiger Dritter ist allein der Teilnehmer in vollem Umfange haftbar. Sollten Dritte Ansprüche wegen Verletzung dieser Rechte geltend machen, so ist Ihre Sparkasse von allen Ansprüchen freizustellen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, auch unbegründete Ansprüche Dritter im Hinblick auf die oben genannten Rechte abzuwehren. Für den Fall einer Inanspruchnahme Ihrer Sparkasse wegen Verletzung solcher Rechte Dritter verpflichtet sich der Teilnehmer, sämtliche Kosten einer Rechtsverteidigung zu erstatten sowie jeden weiteren durch die Inanspruchnahme entstehenden Schaden zu ersetzen. Erlangt Ihre Sparkasse Kenntnis, dass gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, Rechtswidriges gepostet oder technisch manipuliert wird, behält sich Ihre Sparkasse das Recht vor, den Nutzer vom Gewinnspiel auszuschließen, auch noch nachträglich, und einen neuen Gewin ner auszulosen.

12. Wie wird den Teilnahmebedingungen zugestimmt?

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel wird diesen allgemeinen und im Beitrag, der im sozialen Netzwerk kommuniziert wird, konkret genannten Teilnahmebedingungen zugestimmt.

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